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OHRIS Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system

OHRIS – das Manage­ment­system der Bayeri­schen Staats­re­gie­rung für mehr Gesundheit bei der Arbeit und Sicherheit techni­scher Anlagen

Entwickelt wurde es in Zusam­me­n­a­r­beit mit der Wirtschaft, um den Arbeits­schutz in den Betrieben zu verbessern und wirtschaft­li­cher zu gestalten.

Mitar­beiter mit ins Boot holen

Ein Grund­ge­danke von OHRIS ist, dass die Mitar­beiter in erheb­li­chem Maß den Erfolg eines Unter­neh­mens mitbe­stimmen

Zum Download des OHRIS-Flyers

Am wirkungs­vollsten werden der Arbeits­schutz und die Sicherheit der Beschäf­tigten mit einem Manage­ment­system nachhaltig in die Strukturen und Abläufe eines Unter­neh­mens einge­bunden. Betriebe, die dies erkannt haben, verknüpfen deshalb ihr Quali­täts­ma­na­ge­ment­system mit einem Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system.

Sie vermeiden dadurch Störungen im Betrieb­s­ab­lauf, die beispiels­weise durch Unfälle, arbeits­be­dingte Erkran­kungen und Schadens­fälle entstehen, und verbessern ihr Betriebs­er­gebnis. Darüber hinaus verbessert OHRIS auch die Rechts­si­cher­heit des Arbeit­ge­bers hinsicht­lich seiner Verant­wor­tung gegenüber den Beschäf­tigten.

Weitere Verbes­se­rung

Um auch kleine und mittlere Unter­nehmen zu ermutigen, ein Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system einzu­führen, wird die bereits begonnene finan­zi­elle » Förderung zur Einführung von OHRIS in Unter­nehmen mit mindestens 10 aber weniger als 250 Mitar­bei­tern fortge­setzt.

Das Unter­nehmen erhält einen einmaligen Zuschuss in Form eines Festbe­trags von 5.000 Euro (im Rahmen verfüg­barer Haushalts­mittel) für seine Aufwen­dungen bei der Einführung des betrieb­li­chen Arbeits­schutz­manage­ment­sys­tems. Nach der Einführung und Anerken­nung des Systems durch die Gewer­be­auf­sicht kann die Förderung durch das jeweilige Unter­nehmen beantragt werden.

Im Jahr 2010 wurde das Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system-Konzept einer Revision “OHRIS:2010” unterzogen, um die Syste­m­ele­mente an die aktuellen Entwick­lungen in den Bereichen Qualität, Umwelt­schutz und Arbeits­schutz anzupassen. Dadurch wurde auch die einfache Integrier­bar­keit von OHRIS in vorhandene Quali­täts­ma­na­ge­ment­sys­teme nach ISO 9001:2008 weiter verbessert.

Das OHRIS-Gesamt­kon­zept

Broschüre, PDF-Datei, A4, 372 Seiten
(öffnet sich im neuen Fenster bzw. Tab)
Heraus­geber: Staats­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozial­ord­nung, Familie und Frauen
Stand: August 2010

Die auf dem System­kon­zept basie­renden Hilfs­mittel zur Einführung und Anwendung von OHRIS wurden ebenfalls übera­r­beitet. Das Ergebnis der Revision wurde im August 2010 in der Publi­ka­tion “Das OHRIS-Gesamt­kon­zept” veröf­fent­licht. In dieser Broschüre sind sowohl das System­kon­zept als auch die Hilfs­mittel zusam­men­ge­fasst.

Diese Veröf­fent­li­chung bietet in einem Werk alle erfor­der­li­chen Hinweise und Hilfs­mittel für die Einführung und Anwendung eines betrieb­li­chen Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­sys­tems. Inter­es­sierte Unter­nehmen werden auf Wunsch bei der Einführung eines solchen Manage­ment­sys­tems durch die Gewer­be­auf­sicht unter­stützt. Nach einer selbst­ver­ständ­lich freiwil­ligen und kosten­freien System­prü­fung durch die Gewer­be­auf­sicht können diese Betriebe eine Bestä­ti­gung in Gestalt eines OHRIS-Zerti­fi­kats erhalten.

OHRIS im Unter­nehmen

Mit OHRIS entsteht in jedem Unter­nehmen ein maßge­schnei­dertes betrieb­li­ches Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system. Es greift nicht in die betrieb­liche Struktur ein und lässt sich problemlos in bestehende Manage­ment­sys­teme integrieren.

Mit OHRIS werden die Sicherheit und der Gesund­heits­schutz der Beschäf­tigten am Arbeits­platz syste­ma­tisch und nachhaltig in die Strukturen und Abläufe des Unter­neh­mens einge­bunden. Arbeits­schutz ist eine Führungs­auf­gabe. Alle Beschäf­tigten wirken aktiv daran mit.

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