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OHRIS Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system

OHRIS – das Manage­ment­system der Bayerischen Staats­re­gierung für mehr Gesundheit bei der Arbeit und Sicherheit technischer Anlagen

Entwickelt wurde es in Zusammen­arbeit mit der Wirtschaft, um den Arbeits­schutz in den Betrieben zu verbessern und wirtschaft­licher zu gestalten.

Mitarbeiter mit ins Boot holen

Ein Grundgedanke von OHRIS ist, dass die Mitarbeiter in erheblichem Maß den Erfolg eines Unternehmens mitbestimmen

Zum Download des OHRIS-Flyers

Am wirkungs­vollsten werden der Arbeits­schutz und die Sicherheit der Beschäf­tigten mit einem Manage­ment­system nachhaltig in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens eingebunden. Betriebe, die dies erkannt haben, verknüpfen deshalb ihr Qualitäts­ma­na­ge­ment­system mit einem Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system.

Sie vermeiden dadurch Störungen im Betrieb­sablauf, die beispielsweise durch Unfälle, arbeits­be­dingte Erkran­kungen und Schadensfälle entstehen, und verbessern ihr Betriebs­er­gebnis. Darüber hinaus verbessert OHRIS auch die Rechts­si­cherheit des Arbeit­gebers hinsichtlich seiner Verant­wortung gegenüber den Beschäf­tigten.

Weitere Verbes­serung

Um auch kleine und mittlere Unternehmen zu ermutigen, ein Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system einzuführen, wird die bereits begonnene finanzielle »»» Förderung zur Einführung von OHRIS in Unternehmen mit mindestens 10 aber weniger als 250 Mitarbeitern fortgesetzt.

Das Unternehmen erhält einen einmaligen Zuschuss in Form eines Festbetrags von 5.000 Euro (im Rahmen verfügbarer Haushalts­mittel) für seine Aufwen­dungen bei der Einführung des betrieb­lichen Arbeits­schutz­manage­ment­systems. Nach der Einführung und Anerkennung des Systems durch die Gewerbe­aufsicht kann die Förderung durch das jeweilige Unternehmen beantragt werden.

Im Jahr 2010 wurde das Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system-Konzept einer Revision “OHRIS:2010” unterzogen, um die System­elemente an die aktuellen Entwick­lungen in den Bereichen Qualität, Umwelt­schutz und Arbeits­schutz anzupassen. Dadurch wurde auch die einfache Integrier­barkeit von OHRIS in vorhandene Qualitäts­ma­na­ge­ment­systeme nach ISO 9001:2008 weiter verbessert.

OHRIS Gesamtkonzept

Das OHRIS-Gesamt­konzept

Broschüre, PDF-Datei, A4, 372 Seiten
(öffnet sich im neuen Fenster bzw. Tab)
Herausgeber: Staats­mi­nis­terium für Arbeit und Sozial­ordnung, Familie und Frauen
Stand: August 2010

Die auf dem System­konzept basierenden Hilfsmittel zur Einführung und Anwendung von OHRIS wurden ebenfalls überar­beitet. Das Ergebnis der Revision wurde im August 2010 in der Publikation “Das OHRIS-Gesamt­konzept” veröffentlicht. In dieser Broschüre sind sowohl das System­konzept als auch die Hilfsmittel zusammen­gefasst.

Diese Veröffent­lichung bietet in einem Werk alle erforder­lichen Hinweise und Hilfsmittel für die Einführung und Anwendung eines betrieb­lichen Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­systems. Interes­sierte Unternehmen werden auf Wunsch bei der Einführung eines solchen Manage­ment­systems durch die Gewerbe­aufsicht unterstützt. Nach einer selbst­ver­ständlich freiwilligen und kosten­freien System­prüfung durch die Gewerbe­aufsicht können diese Betriebe eine Bestätigung in Gestalt eines OHRIS-Zertifikats erhalten.

Mit OHRIS entsteht in jedem Unternehmen ein maßgeschnei­dertes betrieb­liches Arbeits­schutz­ma­na­ge­ment­system. Es greift nicht in die betriebliche Struktur ein und lässt sich problemlos in bestehende Manage­ment­systeme integrieren.

Mit OHRIS werden die Sicherheit und der Gesund­heits­schutz der Beschäf­tigten am Arbeitsplatz systematisch und nachhaltig in die Strukturen und Abläufe des Unternehmens eingebunden. Arbeits­schutz ist eine Führungs­aufgabe. Alle Beschäf­tigten wirken aktiv daran mit.

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