Was ist » VDSI?
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Die Gefährdungsbeurteilung kann in sieben Schritten durchgeführt werden. Durch diese strukturierte und konsequente Vorgehensweise sind die angestrebten Verbesserungen im Arbeitsschutz am einfachsten zu erzielen.
Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung stellt eine wertvolle Basis für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Sie dient gleichzeitig der Transparenz der Arbeitsschutzsituation sowie der Rechtssicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz und andere Gesetze schreiben seit 1996 die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor.
Hier können die entsprechenden Informationen eingesehen bzw. heruntergeladen werden:
Außerdem stehen Checklisten zur Grundlagenermittlung Dokumentation zur Handlungshilfe und ein Zugang zum Gefährdungsbeurteilungsportal der » BAuA – Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.
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