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Sicherung von Baustellen an Straßen ist bei Baumpflegern nie ein beliebtes Thema gewesen, es bedeutet einen erheblichen Mehraufwand durch das Aufstellen und Umstellen von Verkehrszeichen zusammen mit den (manchmal bis zu drei) Füßen (jeder wiegt mindestens 28 kg), ist kräftezehrend und kostet viel Zeit, die für die eigentliche Arbeit am Baum verloren geht.
Häufig begnügt man sich mit dem Aufstellen eines Faltdreiecks, das haben wir immer so gemacht und es bis heute nichts passiert. Baumpflegebetriebe wurden in den letzten 15 Jahren immer professioneller in ihrer Struktur, ihrer Qualifikation und in ihrer technischen Ausstattung. Es werden heute Maschinen und Techniken von einer breiten Masse von Baumpflegebetrieben eingesetzt, die vor 15 Jahren einer kleinen Gruppe vorbehalten waren.
Aber gesichert wird immer noch wie vor 20 Jahren mit dem Faltdreieck.
Es hat sich nicht nur in der Verfügbarkeit von Technik viel geändert, auch in den Vorschriften zur Sicherung von Baustellen im Straßenverkehr hat sich einiges geändert.
Zusätzlich zur Einführung der RSA 95 im Jahr 1995 wurde im Dezember 2018 die ASR A5.2 mit erheblichen Änderungen für die Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen aus Sicht des Arbeitsschutzes eingeführt. Dies betrifft auch die Baumpflegebetriebe, die an und auf öffentlichen Straßen arbeiten.
Die im Februar 2022 veröffentlichte RSA 21 hat weitere Veränderungen gebracht, die Baumpfleger vor große Problem stellen können, wenn diese 1:1 umgesetzt werden.
Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen (39 Seiten)
Nach mehr als zwei Jahrzehnten Überarbeitungszeit ist es soweit: Die neuen Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, RSA Ausgabe 21, wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 24/2021 am 15. Februar 2022 im Verkehrsblatt bekannt gegeben. Sie lösen die RSA 95 ab. Diese Richtlinien gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen. Sie unterscheiden nach den Anwendungsbereichen innerörtliche Straßen (Teil B), Landstraßen (Teil C) und Autobahnen (Teil D).
Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen öffentliche oder tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden und solche Stellen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums liegen, von denen aber Auswirkungen auf den Verkehr ausgehen. Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein.
Die verkehrsrechtlichen Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen der sicheren Führung des Verkehrs im Bereich von Arbeitsstellen.
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In diesem Kurs werden Ihre Mitarbeiter umfassend über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen informiert, um Arbeitsstellen effektiv zu sichern und Unfälle zu vermeiden. Die Schulungsinhalte umfassen die neuesten Vorschriften und Best Practices für die Sicherung von Arbeitsstellen gemäß den geltenden Richtlinien. Vermittelt werden wichtige Kenntnisse über Verkehrssicherungsmittel, Einsatz von Warneinrichtungen und richtige Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Praxisnahe Demonstrationen und Fallstudien sollen das Verständnis vertiefen und die Anwendung in realen Situationen fördern.
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Nach über 26 Jahren ist die RSA 95 (erschienen im Jahr 1995) endlich aktualisiert worden. Die Änderungen in der neuen RSA 21 (Richtlinie für verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) gegenüber der Vorgänger Version sollen hier beschrieben werden.
TEXT: Arne Neuendorff
Welche Regelungen gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen? Die RSA21 gibt Auskunft. Foto: imago images/Frank Sorge
Schneller Überblick
Die RSA regelt die verkehrsrechtliche Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Sie ist die Grundlage für Verkehrsrechtliche Anordnungen (VRA) für Arbeitsstellen und regelt die
notwendige Beschilderung und Ausstattung der Arbeitsstelle und das Verfahren der Antragstellung und Genehmigung. Das Ziel der RSA ist es, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Grundlage ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO). In dieser steht: „Die Sicherung von Arbeitsstellen und der Einsatz von Absperrgeräten erfolgt nach der Richtlinie für die Sicherung von Straßen (RSA), die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gibt.“
Die neue RSA wurde am 15.02.2022 in einem allgemeinen Rundschreiben in Kraft gesetzt und gilt seitdem ohne Übergangsregelung. In diesem Artikel sollen die Änderungen der RSA 21 zur RSA 95 beschrieben werden, die für den Baumpflegebetrieb in der täglichen Praxis relevant sein können.
Von der RSA 95 zur RSA 21:
Was hat sich geändert?
Die erste wichtige Veränderung betrifft den Verantwortlichen für die Verkehrssicherung. Die Qualifikation des Verantwortlichen, die bisher nur in den Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) genau beschrieben war, ist nun in die RSA explizit aufgenommen worden und damit wesentlich verbindlicher als vorher (Ab schnitt 1.4): „Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung wird vom Bauherrn bei der Antragstellung benannt und mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung verbindlich bestellt“
Er kann auch vom beauftragten Sicherungsunternehmen oder Ingenieurbüro gestellt werden.
Außerdem hat der Verantwortliche für die Verkehrssicherheit die Gesamtverantwortung für die Absicherung während der gesamten Bauzeit. Er überwacht also die genaue Umsetzung der VRA und die Einhaltung aller Regeln und Vorgaben. Er ist auch für die regelmäßige Kontrolle und deren Dokumentation verantwortlich. Außerdem muss der Verantwortliche jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstellen vor Ort haben und über ausreichende Entscheidungsvollmachten verfügen sowie der deutschen Sprache mächtig sein. Er muss die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) nachweisen.
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