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Betrieb­li­ches Einglie­de­rungs­ma­na­ge­ment (BEM)

Arne Neuendorff

Als fachlich versierter Partner unter­stütze ich Sie bei der Einrich­tung und Umsetzung des Wieder­ein­glie­de­rungs­pro­zesses. Gemeinsam koordi­nieren wir die einzelnen Schritte und halten diese in Form von jederzeit nachvoll­zieh­baren Handlungs­emp­feh­lungen (Maßnahmen-Protokoll) fest.

Für den Arbeit­nehmer freiwillig, für den Arbeit­geber verpflich­tend

Sobald ein Beschäf­tigter innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt länger als sechs Wochen krank­ge­schrieben war, ist jeder Arbeit­geber dazu verpflichtet, dem Betrof­fenen ein betrieb­li­ches Einglie­de­rungs­ma­na­ge­ment-Verfahren anzubieten.

Jedes betrieb­liche Einglie­de­rungs­ma­na­ge­ment kommt sowohl dem Arbeit­geber als auch dem Arbeit­nehmer gleicher­maßen zu Gute. Mit einem erfahrenen Dienst­leister an der Seite kann dieser Prozess erheblich verein­facht und überschau­barer gestaltet werden.

Ablauf des BEM-Verfahrens


Infor­ma­tion des Arbeit­neh­mers

Das betrieb­liche Einglie­de­rungs­ma­na­ge­ment-Verfahren wird in Form einer schrift­li­chen Mitteilung an den betrof­fenen Arbeit­nehmer einge­leitet. Nach Erhalt steht es dem Arbeit­nehmer grund­sätz­lich frei, an dem Programm teilzu­nehmen.

In einem vertrau­ens­vollen Gespräch mit dem betrof­fenen Arbeit­nehmer soll in erster Linie ermittelt werden, ob die vorhan­denen Arbeits­be­din­gungen mit den erhöhten Fehlzeiten in ursäch­li­cher Verbindung stehen. Ich unter­stütze Sie dabei, gesund­heits­för­der­liche Maßnahmen zu ermitteln, um zukünftig Arbeits­un­fä­hig­keit aktiv vorbeugen zu können.

Beispiel­hafte Maßnahmen zur Schaffung gesund­heits­för­dernder Arbeits­be­din­gungen:

  • entlas­tende bzw. gesund­heits­för­dernde Anpas­sungen am Arbeits­platz,
  • unter­neh­mens­in­terner Wechsel der Arbeits­stelle
  • Teilnahme an einer Kur oder Angebot anderer gesund­heis­för­dernder Vorge­hens­weisen

Alle Maßnahmen zur Schaffung gesund­heits­för­dernder Arbeits­be­din­gungen werden von Fall zu Fall indivi­duell ermittelt und stets in Überein­kunft mit dem betrof­fenen Arbeit­nehmer vereinbart.

Die Wieder­ein­glie­de­rungs­maß­nahmen sollen die durch den Krank­heits­aus­fall bedingte Mehrarbeit, die zusätzlich auf den anderen Mitar­bei­tern lastet, langfristig reduzieren bzw. gänzlich abwenden.

Maßnah­men­pro­to­koll

Die Erstellung eines entspre­chenden Maßnahmen-Protokolls soll dabei zum einen als Planungs­hilfe und zum anderen als Grundlage für das Gespräch dienen, welches nach erfolg­rei­cher Umsetzung und Erprobung der verein­barten Maßnahmen als letzter Schritt des Einglie­de­rungs­ma­na­ge­ment-Verfahrens statt­findet.

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