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Gefähr­dungs­be­ur­teilung

Gefähr­dungen und Risiken

Zu den Aufgaben eines Unternehmers gehört es, Gefähr­dungen zu ermitteln und zu beurteilen, um dann Maßnahmen festzulegen, die diese Gefahren abschwächen bzw. gänzlich ausschalten. Durch eine Gefähr­dungs­be­ur­teilung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse können Arbeits­unfälle und berufs­be­dingte Erkran­kungen verhindert werden. Die festgelegen Maßnahmen müssen regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Im Mittel­punkt steht die Förderung psychischer Gesundheit durch gesund­heits­­­ge­rechtes Führungs­­­ver­halten. Ist die Führungs­­kraft gestresst, sind es meistens auch die Mitarbeiter. Daher beginnt Stress­prä­vention immer bei der Führungs­­kraft selbst.

Inhalte und Aufbau der Gefähr­dungs­be­ur­teilung

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Die Gefähr­dungs­be­ur­teilung kann in sieben Schritten durchgeführt werden. Durch diese struktu­rierte und konsequente Vorgehensweise sind die angestrebten Verbes­se­rungen im Arbeits­schutz am einfachsten zu erzielen. Diese sieben Schritte sind:

  1. Vorbereiten: Festlegen von Arbeits­be­reichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln der Gefährdung
  3. Beurteilen der Gefährdung
  4. Festlegen konkreter Arbeits­schutz­maß­nahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefähr­dungs­be­ur­teilung

Die dokumen­tierte Gefähr­dungs­be­ur­teilung stellt eine wertvolle Basis für den Arbeits- und Gesund­heits­schutz dar. Sie dient gleich­zeitig der Transparenz der Arbeits­schutz­si­tuation sowie der Rechts­si­cherheit.

Gefähr­dungs­be­ur­teilung

Das Arbeits­schutz­gesetz und andere Gesetze schreiben seit 1996 die Durchführung einer Gefähr­dungs­be­ur­teilung vor.

Hier können die entspre­chenden Informa­tionen herunter­geladen werden:

Außerdem stehen Checklisten zur Grundla­gen­er­mittlung Dokumen­tation zur Handlungshilfe und ein Zugang zum Gefähr­dungs­­­be­ur­tei­lungs­­­portal der »»» BAuA – Gefähr­dungs­be­ur­teilung zur Verfügung.

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