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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen und Risiken

Zu den Aufgaben eines Unternehmers gehört es, Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen, um dann Maßnahmen festzulegen, die diese Gefahren abschwächen bzw. gänzlich ausschalten. Durch eine Gefährdungsbeurteilung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse können Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen verhindert werden. Die festgelegen Maßnahmen müssen regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Im Mittel­punkt steht die Förderung psychischer Gesundheit durch gesundheits­gerechtes Führungs­verhalten. Ist die Führungs­kraft gestresst, sind es meistens auch die Mitarbeiter. Daher beginnt Stress­prävention immer bei der Führungs­kraft selbst.

Inhalte und Aufbau der Gefährdungsbeurteilung

Zertifikat

VDSI-geprüfter Dienstleister

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Die Gefährdungsbeurteilung kann in sieben Schritten durchgeführt werden. Durch diese strukturierte und konsequente Vorgehensweise sind die angestrebten Verbesserungen im Arbeitsschutz am einfachsten zu erzielen.

Diese sieben Schritte sind:

  1. Vorbereiten: Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln der Gefährdung
  3. Beurteilen der Gefährdung
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung stellt eine wertvolle Basis für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Sie dient gleichzeitig der Transparenz der Arbeitsschutzsituation sowie der Rechtssicherheit.

Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz und andere Gesetze schreiben seit 1996 die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor.

Hier können die entsprechenden Informationen eingesehen bzw. heruntergeladen werden:

Außerdem stehen Checklisten zur Grundlagen­ermittlung Dokumentation zur Handlungshilfe und ein Zugang zum Gefährdungs­beurteilungs­portal der » BAuA – Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.

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