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Werkzeug­prü­fung
entspre­chend der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung (§14) und der VSG 3.1 (§3) der SVLFG

Betriebssicherheitsverordnung

Seit dem 1. Juni 2015 gilt eine neue Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung (BetrSichV 2015). Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeits­mit­teln und setzt sich zum Ziel, Arbeit­nehmer beim Einsatz von Werkzeugen so gut wie möglich vor Unfällen zu schützen.

Dies soll besonders durch die Auswahl von geeignetem Werkzeug, durch die richtige Anwendung in einem geeigneten Arbeits­ver­fahren und durch die Quali­fi­ka­tion und Unter­wei­sung der Beschäf­tigten gewähr­leistet werden.

Die Auswertung von Arbeits­un­fällen ergab, dass für etwa 12 Prozent aller Unfälle technisch mangel­haftes Werkzeug ursächlich ist.

Paragraph 10 der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung regelt den sicheren Umgang mit Arbeits­mit­teln und die Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrift VSG 3.1., dass niemand gefährdet wird und sich niemand im Gefah­ren­be­reich beim Ingangsetzen und beim Betrieb von techni­schen Arbeits­mit­teln aufhält.

Mit der DCRAFT-App kann man die Werkzeug­prü­fung auch einfach per App durch­führen.

Werkzeugprüfung App

Per App wird das prüfpflich­tige Werkzeug oder die Maschine einfach per Smartphone einges­cannt. Die App hält alle notwen­digen Prüffragen bereit. Nachdem man alle Antworten gesetzt hat, muss nur noch der nächste Prüftermin festgelegt werden. Fertig.

Die DCRAFT Werkzeug-App ist klar zu empfehlen. Mit ihr kann man die Werkzeug­prü­fung nicht nur schnell und effizient durch­führen, es entfällt außerdem die übliche Papier­a­r­beit, denn die Prüfungs­er­geb­nisse sind digital abgespei­chert und rechts­si­cher dokumen­tiert.

  • schnell, einfach, rechts­si­cher
  • keine Papier­a­r­beit
  • digitale Dokumen­ta­tion
  • Erinne­rungen zu den Prüfter­minen
  • Übersicht über alle Arbeits­mittel
  • Prüfungs­er­geb­nisse digital gespei­chert

Mehr Infor­ma­ti­onen zur App unter: www.dcraft.de

Um Arbeits­un­fällen vorzu­beugen, müssen Arbeits­mittel regelmäßig und mindestens ein Mal im Jahr von einer „befä­higten Person“ geprüft werden.

Und ganz wichtig: Die Werkzeug­prü­fung muss dokumen­tiert werden.

Die „befähigte Person“ sollte eine Berufs­aus­bil­dung, wie z.B. eine Forst­wirts­lehre abgeschlossen haben, aus der die beruf­li­chen Kenntnisse nachvoll­ziehbar hervor­gehen. Zudem muss diese Person eine gewisse Zeit im Berufs­leben praktisch mit den zu prüfenden Arbeits­mit­teln umgegangen sein und deren Funktionen und Betriebs­weisen kennen. Ideale­r­weise hat die befähigte Person bereits Erfah­rungen im Prüfen von Arbeits­mit­teln.

Ziel soll es sein, für jedes Werkzeug einen geeigneten und fachlich einwand­freien Prüfbogen anzulegen. Schlus­s­end­lich wird der Prüfbogen von der „befä­higten Person“ unter­schrieben sowie der nächste Prüftermin einge­tragen. So geht man für jedes Werkzeug, das im Betrieb eingesetzt wird, alle Prüfkri­te­rien durch, bis man am Ende ein Inven­ta­r­ver­zeichnis hat und sich alle Maschinen in einem geprüften und sicheren Zustand befinden.

Werkzeug­prü­fung per App

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