Seit dem 1. Juni 2015 gilt eine neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015). Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln und setzt sich zum Ziel, Arbeitnehmer beim Einsatz von Werkzeugen so gut wie möglich vor Unfällen zu schützen.
Dies soll besonders durch die Auswahl von geeignetem Werkzeug, durch die richtige Anwendung in einem geeigneten Arbeitsverfahren und durch die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten gewährleistet werden.
Die Auswertung von Arbeitsunfällen ergab, dass für etwa 12 Prozent aller Unfälle technisch mangelhaftes Werkzeug ursächlich ist.
Paragraph 10 der Betriebssicherheitsverordnung regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und die Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1., dass niemand gefährdet wird und sich niemand im Gefahrenbereich beim Ingangsetzen und beim Betrieb von technischen Arbeitsmitteln aufhält.
Mit der DCRAFT-App kann man die Werkzeugprüfung auch einfach per App durchführen.
Per App wird das prüfpflichtige Werkzeug oder die Maschine einfach per Smartphone eingescannt. Die App hält alle notwendigen Prüffragen bereit. Nachdem man alle Antworten gesetzt hat, muss nur noch der nächste Prüftermin festgelegt werden. Fertig.
Die DCRAFT Werkzeug-App ist klar zu empfehlen. Mit ihr kann man die Werkzeugprüfung nicht nur schnell und effizient durchführen, es entfällt außerdem die übliche Papierarbeit, denn die Prüfungsergebnisse sind digital abgespeichert und rechtssicher dokumentiert.
Mehr Informationen zur App unter: www.dcraft.de
Und ganz wichtig: Die Werkzeugprüfung muss dokumentiert werden.
Die „befähigte Person“ sollte eine Berufsausbildung, wie z.B. eine Forstwirtslehre abgeschlossen haben, aus der die beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar hervorgehen. Zudem muss diese Person eine gewisse Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln umgegangen sein und deren Funktionen und Betriebsweisen kennen. Idealerweise hat die befähigte Person bereits Erfahrungen im Prüfen von Arbeitsmitteln.
Ziel soll es sein, für jedes Werkzeug einen geeigneten und fachlich einwandfreien Prüfbogen anzulegen. Schlussendlich wird der Prüfbogen von der „befähigten Person“ unterschrieben sowie der nächste Prüftermin eingetragen. So geht man für jedes Werkzeug, das im Betrieb eingesetzt wird, alle Prüfkriterien durch, bis man am Ende ein Inventarverzeichnis hat und sich alle Maschinen in einem geprüften und sicheren Zustand befinden.
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